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BERATUNGSABLAUF

Beratung nach Maß.

Kein 0815.

Kein "Schema F", keine Vorlagen oder starre Anwendungen - unser Beratungsansatz ist dynamisch & fokussiert sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Ausgangspunkt ist daher immer zunächst das Kennenlernen & die Analyse der Ist-Situation.


(Deshalb dienen die auf der rechten Seite dargestellten Beratungsschritte als Orientierung und keinesfalls als fester Rahmen.)

Get-to-know / Bedarfsanalyse

Das Kennenlernen ist elementar wichtig und der Grundstein für eine gemeinsame & erfolgreiche Zusammenarbeit.

Analyse der Ist-Situation

Nur mit einer umfassenden Bestandsanalyse & der Definition der Ziele ist die höchste Wahrscheinlichkeit für ein optimales Ergebnis gegeben.

Konzeptentwicklung

Nachdem wir mit den ersten beiden Schritten das Navigationssystem eingestellt haben, konzentrieren wir uns im dritten Schritt auf den Weg zum Ziel.

Konzeptumsetzung

Steigern Sie die Betriebseffizienz und freuen Sie sich auf höhere Umsätze und gesteigerten Unternehmenswert. Das ist einfacher als gedacht. 

AKTUELLE & WICHTIGE THEMEN

„Die Whistleblower-Richtlinie für 2023 ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter relevant!“

Benjamin Fitzner / CEO

Das Hinweisgeberschutzgesetz liegt der EU-Whistleblower-Richtlinie zugrunde. Mit dem Gesetz – welches am 16.12.2022 den Bundestag passierte und nach kommender Verabschiedung im Bundesrat im Mai 2023 in Kraft treten könnte – regelt der Gesetzgeber den Schutz von natürlichen hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern. 


  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern haben nach Verabschiedung des Gesetzes drei Monate Zeit, die Richtlinien umzusetzen. 
  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bleibt Zeit bis zum 17.12.2023 mit der Umsetzung.

„Mit der Arbeitsbedingungen-Richtlinie sind seit August 2022 neue Informations- & Dokumen-tationspflichten für Arbeitgeber entstanden!"

Jan Claussen  / CEO

Der Deutsche Bundestag hatte am 26. Juli 2022 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts verkündet.


Ziel ist die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses (sog. Nachweispflichten) und weitere. Im Bereich der bAV ist es anzuraten eine aktuelle Versorgungsordnung zu implementieren, um den Arbeitgeber aus der Haftung zu nehmen.

KOOPERATIONSPARTNER

Ein Netzwerk von Experten bietet die beste Sicherheit in allen relevanten Bereichen. Zudem sind wir Ausbildungspartner der Dualen Hochschule BaWü.

unabhängig

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wissenschaftlich

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ANSPRECHPARTNER

Jan Claussen

Gründer & CEO

Benjamin Fitzner

Gründer & CEO

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